Die Attacken des FPÖ-Landeshauptmannes Haider auf den Verfassungsgerichtshof und dessen Präsidenten reihen sich nahtlos in eine Liste zahlreicher Angriffe auf den Rechtsstaat und dessen Vertreter ein. Im folgenden einige Kostproben: Wien, 8.1.2002 17.6.1992 Causa Doralt FPÖ-Obmann Haider bezichtigt den Finanzrechtsprofessor Werner Doralt zu Unrecht, in einen Bauskandal verwickelt zu sein, um dessen Bestellung zum Rechnungshofpräsidenten zu verhindern. Erst nach jahrelangen Verfahren, mit denen Haider und sein Anwalt Böhmdorfer die Sache hinauszögern und in denen Haider trotz einstweiliger Verfügungen die Vorwürfe sogar noch wiederholt, bekommt Doralt vor Gericht Recht und Haider nimmt seine Anschuldigungen zurück. 26.1.1993: Ordnung in den Redaktionsstuben "Wenn ich etwas zu reden habe, wird in den Redaktionsstuben in Zukunft weniger gelogen", kündigt FPÖ-Obmann Haider an. 15.5.2000 (APA): Sanktionen für Politiker Über all jene Volksvertreter, die entgegen ihrem Treuegelöbnis auf die Republik gegen die Interessen des Staates verstoßen, sollten Sanktionen verhängt werden. Diese sollten bis zu einem Funktionsverlust, auch für den Bundespräsidenten, gehen, erklärt Haider. Justizminister Böhmdorfer meint in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Haider in Klagenfurt, diese Idee sei "sicherlich verfolgenswert". 25.5.2000 (News): Haft für Gusenbauer Am 25.5. fordert Haider im News-Interview, der Staatsanwalt möge gegen SPÖ-Chef Gusenbauer aktiv werden und ihn mit einer "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr" sanktionieren. Haiders Begründung: Gusenbauer habe "das Land verächtlich gemacht". Spitzelaffäre Im Zusammenhang mit der Spitzelaffäre attackiert die FPÖ den Untersuchungsrichter Erdei. Zudem stellt Justizminister Böhmdorfer bereits zu Beginn der Ermittlungen fest, dass sein Parteifreund Haider "über jeden Verdacht erhaben" sei. 16.11.2000 (APA) Die FPÖ fordert im Zusammenhang mit der Spitzelaffäre den Rücktritt des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit, Erik Buxbaum. 17.11.2000 (APA) FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler kündigt eine Amtshaftungsklage, eine Disziplinarklage und eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen Buxbaum an. Sollte Buxbaum nicht selbst zurücktreten oder suspendiert werden, überlege die FPÖ aber auch "parlamentarische Schritte" gegen Innenminister Strasser. 1.12.2000 (APA) Die FPÖ nimmt in der Spitzelaffäre nun Untersuchungsrichter Stefan Erdei ins Visier ihrer Kritik. An vorderster Front zeigt sich Klubobmann Peter Westenthaler. Er wirft Erdei Befangenheit vor. Der U-Richter wolle die Untersuchungen verschleppen und gebe unzulässiger Weise Verfahrensstände bekannt. Westenthaler im "Format" vom 10.12.2000: Westenthaler verlangt die Ablöse von Untersuchungsrichter Stefan Erdei. Dieser sei "mit fürchterlichen Fehlern behaftet. Der Mann hat sie ja nicht alle", so Westenthaler wörtlich. Die Ermittlungen gegen Jörg Haider müssten "raschest eingestellt" werden, so Westenthaler. 16.5.2001 (APA) Journalistenparagraf Für Haider ist der von Justizminister Böhmdorfer geplante Paragraf 56 der Strafprozessordnung (StPO) mit der umstrittenen Strafbestimmung für Journalisten "keine Einschränkung der Pressefreiheit" in Österreich. "Ich halte es durchaus für richtig, dass der Personenschutz ausgebaut wird und daher verfahrensbedingte Informationen nicht zu Lasten Dritter weitergegeben werden dürfen", erklärt Haider gegenüber der APA. Für Haider sind in diesem Zusammenhang auch Haftstrafen denkbar. Haider widersetzt sich gegen rechtskräftiges Urteil Der Kärntner LH ist rechtskräftig verurteilt, in der "Zeit im Bild 2" eine Behauptung über die Zeitschrift "Der Falter" zu widerrufen. (Haider hatte über ein von ihm im Vorfeld der Nationalratswahl 1999 dem "Falter" gegebenes, aber nicht autorisiertes Interview behauptet, es sei "reine Erfindung" und "nicht bestätigt". Der Klage auf Widerruf des "Falter" und der beiden Redakteure gab das Handelsgericht Wien am 31. 7. 2000 statt, am 24. 1. 2001 bestätigte das Oberlandesgericht Wien dieses Urteil vollinhaltlich und wies Haiders Berufung ab. Am 28. 6. 2001 lehnte das Oberlandesgericht eine von Haiders Anwälten beantragte außerordentliche Revision ab.) Bis zuletzt weigert sich der Kärntner Landeshauptmann, seine Behauptung zu widerrufen und damit einem rechtskräftigen Urteil Genüge zu tun. Im November hat das Bezirksgericht Klagenfurt einen Exekutionsantrag des "Falter" gegen Haider bewilligt. 13.12.2001 (APA) Ortstafeln Haider zum VfGH-Erkenntnis zur Ortstafelregelung (Das Volksgruppengesetz wurde als nicht-verfassungskonform aufgehoben; die 25-Prozent-Schwelle für zweisprachige Ortstafeln steh nach dem Erkenntnis des VfGH klar im Widerspruch zum Artikel 7 des Staatsvertrags und damit im Widerspruch zur Verfassung.): Das Erkenntnis sei eine "vorverlegte Faschingsentscheidung", die er, Haider, nicht umsetzen werde. 14.12.2001 (APA) "Solange ich Landeshauptmann bin, wird es keine zusätzlichen zweisprachigen Ortstafeln geben", sagt Haider. Weiters droht Haider den Volksgruppen offen mit der Rücknahme von bestehenden Bestimmungen: Das Land werde sich jetzt "sklavisch an den Artikel 7 des Staatsvertrages und die europäischen Bestimmungen für Minderheiten" halten. "Das aber bedeutet, dass es über den Staatsvertrag hinaus nichts geben wird", sagt der Landeshauptmann und nennt in diesem Zusammenhang die slowenischen Sendungen im ORF, die Volksgruppenförderung und die zweisprachigen Kindergärten. "Selbst die derzeitige Lösung in der Schulfrage steht zur Diskussion, weil der Artikel 7 keine zweisprachigen, sondern rein slowenische Schulen vorsieht", so Haider. Haider plädiert dafür, "dass die falsche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs durch ein Verfassungsgesetz korrigiert wird". Haider will das totale Aus für die zweisprachigen Ortstafeln. In der "Presse" plädiert Haider für die komplette Entfernung der zweisprachigen Ortstafeln. 17.12.2001 (APA) Adamovich Haider fordert Präsident Adamovich zum Rücktritt auf. Er wirft dem VfGH-Präsidenten vor, dass er über ein Gespräch mit dem slowenischen Ministerpräsidenten Kucan die Unwahrheit gesagt hätte. Haider wirft Adamovich "unwürdiges Verhalten" vor. Unwürdiges Verhalten ist einer jener möglichen Punkte, die im Gesetz als Grund für eine Amtsenthebung angeführt sind. (Der Vorwurf wird in einem Amtsenthebungsverfahren, das Adamovich selbst gegen sich angestrengt hatte, um nachweisen zu können, dass Haiders Vorhaltungen falsch sind, restlos widerlegt.) 31. 12. 2001 Straßenschilder Haider will auf allen nach Slowenien weisenden Straßenschildern nur noch die deutschen Ortsnamen anführen, also etwa "Laibach" statt "Ljubljana". Mittels Weisung sollen die Wegweiser auf allen Straßen "eingedeutscht" werden. 7.1. 2001 VfGH Kärntens Landeshauptmann Haider vertritt die Meinung, dass Österreichs Verfassungsrichter "auf das ihnen zustehende Maß zurecht gestutzt werden müssen". Eine Äußerung, die für Vizekanzlerin FPÖ-Chefin Riess-Passer "legitim" ist, weil damit ausgedrückt würde, dass "diese Einrichtung objektiviert werden muss". Der VfGH dürfe sich nicht über Gesetz und Rechtsstaat stellen, so Riess-Passer in der "Zeit im Bild 2". Auf die Frage, ob denn der VfGH sich durch irgendetwas "über Gesetz und Rechtsstaat" gestellt hätte, wollte die Vizekanzlerin nicht so genau eingehen, aber "lebensfremd" sei das Urteil zum Volksgruppengesetz gewesen. ----------------------------------------------------------------------------- Januar 2002